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Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen der GROUPE NADIA GmbH - Dynamic Professional

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

(2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen - Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

(2) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen bzw. die Ware erwerben zu wollen.

(3) Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebots innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Übergabe/Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

(4) Bestellt der Kunden die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

(5) In der Auftragsbestätigung oder im Bestätigungsschreiben werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet und der voraussichtliche Fertigstellungstermin angegeben. Der Kunde erhält eine Durchschrift der Auftragsbestätigung. Preisangaben in der Auftragsbestätigung können auch durch Verweisung auf unsere ausliegenden Preis- und Arbeitskataloge hinsichtlich der in Frage kommenden Positionen erfolgen.

(6) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

(7) Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von 2 Wochen annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Kostenvoranschlag/Vorarbeiten

(1) Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Stoffe im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Wir sind an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von vier Wochen nach seiner Abgabe gebunden.

(2) Kostenvoranschläge sind aufgrund Vereinbarung kostenpflichtig. Für deren Erstellung wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 30,00 € in Rechnung gestellt.

(3) Vorarbeiten wie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen, Plänen, Zeichnungen und Modellen, die vom Kunden angefordert werden, sind ebenfalls aufgrund Vereinbarung vergütungspflichtig.

(4) Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten etwaiger Vorarbeiten mit der Auftragsrechnung verrechnet. Der Gesamtpreis kann bei der Berechnung des Auftrages nur mit Zustimmung des Kunden überschritten werden.

§ 5 Preise – Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab unserem Geschäftssitz.

(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(6) Sollten nach Vertragsschluss Gründe bekannt werden, die Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden (Vergleichs-, Insolvenzverfahren, Zahlungseinstellungen o.ä.) geben, sind wir berechtigt, noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten und vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Bereits von uns erbrachte (Teil)Leistungen aus dem Vertrag entbinden den Kunden von seinen Verpflichtungen nicht.

(7) Bei einem Bestellwert von unter 100,00 € wird zusätzlich ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 5,00 € fällig.

§ 6 Lieferung

(1) Liefertermine sind freibleibend und gelten vorbehaltlich eigener Belieferung. Anderes gilt nur wenn Liefertermine fix schriftlich vereinbart sind.

(2) Können wir den vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, haben wir den Kunden hiervon rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Von uns nicht zu vertretende Störungen in unserem Geschäftsbetrieb oder bei Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, verlängern die Lieferzeit entsprechend der Dauer der Störung. Der Kunde ist in solchen Fällen zum Rücktritt nur dann berechtigt, wenn er die vereinbarten Leistungen nach Ablauf der Lieferfrist anmahnt, eine Nachfrist von zwei Wochen setzt und diese Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist.

(3) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen mit Zustimmung des Kunden berechtigt. Diese können auch gesondert berechnet werden.

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Bleibt der Kunde nach Anzeige der Bereitstellung der Ware mit der Übernahme der Ware oder Erteilung der Versandanschrift für uns länger als zwei Wochen im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren zwei Wochen berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.

(6) Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden verzögert, kann diesem – beginnend mit dem Monat nach Anzeige der Lieferung bzw. Versandbereitschaft – Lagergeld in Höhe von 1% des Nettorechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnet werden. Das Lagergeld wird insgesamt auf 5% des Rechnungsbetrages begrenzt, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden.

(7) Der Kunde hat die Möglichkeit, gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,90 € eine Direktlieferung an seinen Endkunden zu vereinbaren.

(8) Für Geräte und Ersatzteile berechnen sich die Frachtkosten wie folgt: Bei Lieferung durch einen Paketdienst belaufen sich die Kosten bei Paketen bis 10 kg auf 9,90 €, bei Paketen bis 30 kg auf 14,90 €. Auf Wunsch des Kunden ist ein Versand durch eine Spedition möglich; die Kosten werden dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt.

§ 7 Gefahrenübergang

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ ab Werk „ vereinbart.

(2) Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.

(3) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung abdecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

§ 8 Mängelhaftung bei Dynamic, Tournus und Santos

(1) Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.

(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache bereits bei Gefahrübergang vorliegt, leisten wir vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(7) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

(8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

(9) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Ware.

(10) Eine Garantie wird von uns nicht abgegeben. Von dieser Regelung können wir durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden abweichen.

§ 9 Rücknahme & Verschrottung

(1) Eine Rücknahme von Waren ist grundsätzlich nicht möglich.

(2) Ausnahmsweise kann eine Rücknahme von unbenutzter Neuware nach vorheriger Zustimmung und gegen Zahlung von 10% des Warenwertes, jedoch mindestens 50,00 € zzgl. der Kosten für Neuverpackung erfolgen. Der Kunde ist insoweit vorleistungspflichtig.

(3) Für Verschrottungen fällt ein pauschaler Betrag in Höhe von 30,00 € an. Der Kunde ist insoweit vorleistungspflichtig.

§ 10 Haftungsbeschränkungen

(1) Eine weiter gehende Haftung auf Schadensersatz als in §§ 7,8 ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB.

(2) Die Begrenzung nach Abs.(1) gilt auch, soweit der Kunde an Stelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Eigentumsvorbehaltssicherung

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

(6) Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

(7) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

(8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 12 Gerichtsstand - Erfüllungsort - Schlussbestimmungen

(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 


 

unsere AGB zum Download:

Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen (PDF: 47 KB)


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